Statuten GRÜNE MUTTENZ

 

Art. 1 Name und Sitz

Die GRÜNEN MUTTENZ sind ein Verein gemäss Art. 60 ff ZGB mit Sitz in Muttenz.

 

Art. 2 Ziele und Zweck

Ziele und Zweck des Vereins sind die aktive Wahrnehmung grüner Politik und die Zusammenarbeit mit zielverwandten Gruppierungen.

Im Weiteren werden die Ziele der GRÜNEN MUTTENZ gemeinsam von den Mitgliedern erarbeitet und im Rahmen der Mitgliederversammlung (MV) festgehalten.

 

Art. 3 Mitgliedschaft

Mitglied ist, wer sich mit den Zielen des Vereins gemäss Statuten einverstanden erklärt und nach den eigenen Möglichkeiten an deren Durchsetzung mitwirkt.

 

Art. 4 Organisation

Die Organe der GRÜNEN MUTTENZ sind der Vorstand, die Mitgliederversammlung und die RevisorInnen.

 

Art. 5 Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ der GRÜNEN MUTTENZ. Sie wählt die Mitglieder des Vorstandes sowie die RevisorInnen. Sie nominiert die KandidatInnen bei Wahlen in den Gemeinderat und in die Gemeindekommission. Auch SympathisantInnen der Grünen Muttenz sind eingeladen, sich ohne Stimmrecht an den Mitgliederversammlungen zu beteiligen.

Die Mitglieder werden mindestens 14 Tage vorher schriftlich unter Angabe der Traktanden an die Mitgliederversammlung eingeladen. Der Termin muss mindestens vier Wochen im Voraus bekannt sein.

 

Art. 6 Vorstand

Der Vorstand setzt sich aus 3-5 gewählten Mitgliedern zusammen. Er tagt mindestens 4 Mal im Jahr. Mindestens ein gewähltes Vorstandsmitglied soll der Gemeindekommission angehören. Die übrigen MandatsträgerInnen sind mit beratender Stimme in die Vorstandssitzungen eingeladen. Die Sitzungen sind in der Regel für alle Mitglieder offen. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist. Der Vorstand berät die täglichen politischen Geschäfte und bereitet die Mitgliederversammlung vor. Er ist insbesondere verantwortlich für die Beteiligung an kommunalen Wahlen und für die Finanzen der GRÜNEN MUTTENZ.

Der Vorstand konstituiert sich selbst.

 

Art. 7 Präsidium

Das Präsidium vertritt die GRÜNEN MUTTENZ nach aussen. Gemeinsam mit dem Vorstand bereitet es alle Sitzungen vor, insbesondere die jährliche Mitgliederversammlung.

 

Art. 8 Wahlen und Nominationen

Die Mitglieder des Vorstands werden für eine Amtsdauer von einem Jahr mit einfachem Mehr gewählt. Scheidet ein Mitglied des Vorstands innerhalb der Amtsdauer aus, wird an der darauf folgenden Mitgliederversammlung für den Rest der Amtsdauer ein Nachfolger oder eine Nachfolgerin gewählt. Bei einer Vakanz können interessierte, neue Vorstandsmitglieder in die Vorstandssitzung eingeladen werden und sich an der darauf folgenden MV zur Wahl stellen.

Die Nomination von Kandidatinnen und Kandidaten für den Gemeinderat und die Gemeindekommission erfolgt durch die MV mit einfachem Mehr. Die Nomination von KandidatInnen für andere Behörden und Gremien erfolgt durch den Vorstand.

 

Art. 9 Buchführung

Ein Mitglied des Vorstands ist als KassierIn für die Finanzen der GRÜNEN MUTTENZ verantwortlich.

Der MV wird jährlich die revidierte Rechnung und vor Wahljahren auch ein Budget vorgelegt. Die MV genehmigt Rechnung und Budget und erteilt dem Vorstand Décharge.

 

Art. 10 Mittel

Die GRÜNEN MUTTENZ beschaffen sich ihre Mittel durch:

  1. a) Mitgliederbeiträge von Fr. 20.-
  2. b) Abgaben von MandatsträgerInnen gemäss Richtlinien Grüne Muttenz
  3. c) Spenden

 

Art. 11 Haftung

Für die finanziellen Verpflichtungen der GRÜNEN MUTTENZ haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen. Eine persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.

 

Art. 12 Schlussbestimmungen

Diese Statuten können nur von der Mitgliederversammlung mit zweidrittel Mehr der anwesenden Mitglieder genehmigt oder abgeändert werden. Über die Auflösung des Vereins kann mit zweidrittel Mehr der anwesenden Mitglieder beschlossen werden.

Diese Statuten wurden an der Mitgliederversammlung der GRÜNEN MUTTENZ vom

  1. Oktober 2008 genehmigt.

 

 

Marianne Burkhardt                           Joachim Hausammann

 

 

 

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Präsidentin                                         Protokollführer